Datenschutz Informationscenter

Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragte

Der interne oder externe Datenschutzbeauftragte überwacht die Erfüllung aller datenschutzrechtlichen Belange im Unternehmen. Im engen Austausch mit der Geschäftsführung werden alle relevanten Prozesse begutachtet und gegebenenfalls optimiert. Er ist zudem eine ständige Anlaufstelle für Mitarbeiter und Betroffene. Er beantwortet Fragestellungen im Datenschutz aus dem Unternehmen heraus. Er berät die Geschäftsführung im Umgang mit personenbezogenen Daten nach der EU-DSGVO bei der Einführung neuer Prozesse, schreibt Stellungnahmen über die Zulässigkeit von geplanten oder schon durchgeführten Datenverarbeitungen. Der Datenschutzbeauftragte ist darüber hinaus die Anlaufstelle im Datenschutz für die Aufsichtsbehörde.

Kostenstruktur des externen Datenschutzbeauftragten

Wiederkehrende Kosten:
Die monatliche Gebühr für die Benennung des Datenschutzbeauftragten.

Leistungsbezogene Kosten:
Die Leistungen umfassen die Aufgaben gemäß Art. 39 DSGVO. Dazu gehören u.a.:

Unterrichtung und Beratung des Auftraggebers und seiner Beschäftigten über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten. Überwachung der Einhaltung aller Bestimmungen des Schutzes personenbezogener Daten. Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

Wir bieten keine Pauschalpakete, sondern entwickeln im Dialog mit Ihnen individuelle und verhältnismäßige Lösungen, die für Sie und Ihr Unternehmen passend sind. Auf Grundlage der Vereinbarung „Datenschutz im Unternehmen“ erfolgt die Benennung des Datenschutzbeauftragten, gemäß Art. 37 DSGVO.

Administrations- und Kfz-Kosten
Aufwendungen für die Nutzung des eigenen PKW, und Büropauschalen, falls erforderlich fallen Übernachtungskosten an.

Hinweis:
Eine steuerliche Beratung und/oder eine Rechtsberatung können jeweils nicht erfolgen und sind nicht Gegenstand der Beratung.

Informationen zum Thema „Datenschutz im Unternehmen“ können Sie hier downloaden.

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